WIE DIE BSP GMBH DURCH DIE UMSETZUNG DES AGG ZU EINEM VORREITER IN INKLUSION UND DIVERSITÄT WURDE

bild zeigt johannes martin demuth im portrait mit einem freunlichen gesichtsausdruck

Einführung: Für viele Unternehmen stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Herausforderung dar. Doch die BSP GmbH, ein führendes Unternehmen im IT-Dienstleistungssektor, hat diesen gesetzlichen Rahmen genutzt, um weit über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen und echte Fortschritte in ihrer Unternehmenskultur zu erzielen. Dieser Fall zeigt, wie gezielte Maßnahmen zur AGG-Umsetzung nicht nur rechtlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch strategische Vorteile bringen können.

Herausforderung: BSP GmbH sah sich der Aufgabe gegenüber, die AGG-Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen zu nutzen, die sich aus der Förderung von Diversität und Inklusion ergeben. Die zentrale Frage war, wie man diese gesetzlichen Anforderungen nicht nur als Pflichtübung, sondern als Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Unternehmensleistung betrachten kann.

 

Maßnahmen zur erfolgreichen AGG-Umsetzung:

  1. Umfassende Schulungsprogramme: BSP GmbH implementierte ein umfassendes Schulungsprogramm, das weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausging. Interaktive Workshops und praxisorientierte Trainings halfen den Mitarbeitenden, ein tieferes Verständnis für unbewusste Vorurteile und die Bedeutung von Inklusion zu entwickeln. Diese Schulungen trugen maßgeblich zu einem respektvollen und offenen Arbeitsumfeld bei.

  2. Optimierung des Rekrutierungsprozesses: Der Rekrutierungsprozess wurde gründlich überarbeitet, um sicherzustellen, dass alle Bewerber*innen unabhängig von persönlichen Merkmalen gleiche Chancen erhalten. Durch anonymisierte Bewerbungsverfahren und inklusive Stellenanzeigen wurde der Weg für eine vielfältigere Belegschaft geebnet. Diese Veränderungen führten zu einer erfrischend diversen und talentierten Belegschaft.

  3. Einführung eines kontinuierlichen Feedback-Systems: Ein anonymes Feedback-System ermöglichte es den Mitarbeitenden, ihre Erfahrungen und Vorschläge zur Gleichbehandlung einzubringen. Die kontinuierliche Auswertung dieses Feedbacks half dabei, die Maßnahmen zur AGG-Umsetzung laufend zu verbessern und so ein noch inklusiveres Arbeitsumfeld zu schaffen.

  4. Verankerung von Inklusionszielen in der Unternehmensstrategie: Die Prinzipien des AGG wurden in die Unternehmensstrategie integriert. Diversitäts- und Inklusionsziele wurden definiert und als wesentliche Leistungskennzahlen für Führungskräfte festgelegt. Dies sorgte dafür, dass die AGG-Umsetzung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein zentrales strategisches Ziel wurde.

Ergebnisse:

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit: Die umgesetzten Maßnahmen führten zu einer deutlichen Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Ein respektvolles und unterstützendes Arbeitsumfeld trug zur hohen Motivation und Bindung der Mitarbeitenden bei.

  • Förderung der Innovationskraft: Die erhöhte Vielfalt im Team ermöglichte kreativeres Denken und innovative Problemlösungen, was die Wettbewerbsfähigkeit der BSP  GmbH erheblich stärkte.

  • Stärkung der Arbeitgebermarke: Die gezielte Umsetzung des AGG verbesserte das öffentliche Image von BSP GmbH als fortschrittlicher Arbeitgeber, was die Anwerbung von hochqualifizierten Talenten erleichterte und die Arbeitgebermarke stärkte.

 

Fazit: Die XYZ GmbH hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Umsetzung des AGG weit mehr ist als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Durch strategische und durchdachte Maßnahmen konnte das Unternehmen signifikante Vorteile in Bezug auf Mitarbeiterzufriedenheit, Innovationskraft und Arbeitgebermarke erzielen. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie gesetzliche Anforderungen als strategische Chance zur Weiterentwicklung und Verbesserung genutzt werden können.