ARBEITSRECHTLICHE NEUERUNGEN 2025: WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR ARBEITGEBER

Ein Blick auf die Glinicker Blicke in Potsdam
Blick auf die Glienicker Brücke

Zum 1. Januar 2025 treten in Deutschland mehrere arbeitsrechtliche Regelungen in Kraft, die insbesondere Arbeitgeber betreffen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, um frühzeitig rechtliche Vorgaben zu erfüllen und betriebliche Abläufe anzupassen:

 

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Anpassung der Minijob-Grenze

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Damit einhergehend wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro angehoben. Arbeitgeber müssen ihre Lohnstrukturen überprüfen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, und gegebenenfalls Verträge oder Arbeitszeitmodelle anpassen.


Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) bringt Änderungen mit sich, die den administrativen Aufwand reduzieren sollen.

 

Nachweisgesetz

  • Textform für wesentliche Vertragsbedingungen: Arbeitgeber können ab 2025 die wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform (z. B. per E-Mail) übermitteln.
  • Schriftform auf Verlangen: Sollte ein Arbeitnehmer eine schriftliche Niederschrift wünschen, bleibt diese weiterhin verpflichtend.
  • Empfehlung: Passen Sie Ihre Personalprozesse an, um sowohl die elektronische als auch die schriftliche Bereitstellung von Unterlagen sicherzustellen.

Gewerbeordnung

  • Elektronische Arbeitszeugnisse: Mit Zustimmung des Arbeitnehmers können Arbeitszeugnisse künftig in elektronischer Form, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, übermittelt werden.
  • Ohne Zustimmung bleibt die schriftliche Form verpflichtend.

 

 

Diese Änderungen erleichtern die Dokumentation und Kommunikation, erfordern jedoch technische Anpassungen in HR-Systemen.

Anpassungen beim Elterngeld

Ab dem 1. Mai 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld gesenkt:

  • Neue Grenze: 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinerziehende oder Paare.
  • Bisherige Grenze: 200.000 Euro.
    Arbeitgeber sollten betroffene Beschäftigte frühzeitig informieren, um potenzielle Änderungen bei Elternzeitplänen zu berücksichtigen.

 

 


Steuerliche Änderungen

Zum Jahresbeginn 2025 treten folgende steuerliche Anpassungen in Kraft:

  • Grundfreibetrag: Anstieg auf 12.096 Euro jährlich.
  • Kindergeld: Erhöhung auf 255 Euro pro Kind und Monat.
  • Kinderfreibetrag: Anhebung auf 9.600 Euro pro Kind.

 

Diese Änderungen wirken sich auf Lohnabrechnungen aus. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Lohnbuchhaltungssysteme rechtzeitig aktualisiert werden.


Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung

 

Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht, wobei die konkreten Beträge branchenabhängig variieren.

Empfehlung: Überprüfen Sie die Vergütungssätze für Auszubildende und passen Sie diese an die neuen Mindestanforderungen an.


Was bedeutet das für Arbeitgeber?

 

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Arbeitsmarkt zu modernisieren, Bürokratie zu reduzieren und Arbeitnehmerrechte zu stärken. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, diese Vorgaben rechtzeitig in ihre Prozesse zu integrieren, um Rechtskonformität zu gewährleisten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

 

Praktische Maßnahmen für Arbeitgeber:

  1. Überprüfung der Lohn- und Gehaltsstrukturen: Besonders im Hinblick auf den neuen Mindestlohn und die Minijob-Grenze.
  2. HR-Systeme anpassen: Integration elektronischer Arbeitszeugnisse und digitaler Übermittlung von Vertragsbedingungen.
  3. Schulungen: Informieren Sie Führungskräfte und HR-Mitarbeiter über die Änderungen, insbesondere zu Elterngeld und Nachweispflichten.
  4. Kommunikation mit Arbeitnehmern: Transparente Information über relevante Änderungen wie Mindestlohnanpassungen und steuerliche Vorteile.

 

Frühzeitige Planung und rechtssichere Umsetzung sind entscheidend, um die neuen Anforderungen erfolgreich zu erfüllen.


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