(BAG) URTEIL: KLARE ZIELE fÜR BONUNSZAHLUNGEN SIND PFLICHT

Mann der ein Schild hochhält auf dem Bonus Steht
DEMUTH 2025

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2025 entschieden: Arbeitgeber müssen Ziele für Bonuszahlungen rechtzeitig festlegen. Sonst kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen.

Worum ging es genau?

Ein Arbeitnehmer in einer Führungsposition sollte einen Bonus bekommen. Laut Betriebsvereinbarung mussten die Ziele dafür bis zum 1. März festgelegt werden. Doch der Arbeitgeber gab die Ziele erst im Oktober bekannt. Das Gericht entschied: Das war zu spät!

Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Ziele müssen rechtzeitig feststehen – sonst kann der Bonus trotzdem gezahlt werden.

Späte Ziele bringen nichts – denn sie können keinen Anreiz mehr schaffen.

Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vollen Bonus – als hätte er alle Ziele erreicht.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich – der Arbeitnehmer muss nicht mitwirken.

Merke: Ein Bonus kann motivieren – aber nur, wenn die Regeln klar sind. Oft gibt es aber Streit, weil Bonus-Regelungen unklar formuliert sind.

Wir helfen Ihnen, Bonus- und Zielvereinbarungen sicher und verständlich zu gestalten.