
Die Abmahnung ist für Arbeitgeber ein wichtiges Mittel, um auf Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis zu reagieren – klar, nachvollziehbar und rechtlich fundiert. Sie dient nicht nur als Warnung, sondern ist oft Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Gerade in Städten wie Potsdam, wo viele Unternehmen sowie arbeitsrechtlich spezialisierte Kanzleien wie Demuth, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ansässig sind, ist ein korrektes Vorgehen bei Abmahnungen entscheidend. In diesem Beitrag zeigen wir, wann eine Abmahnung notwendig ist, wie sie rechtssicher aufgebaut wird und warum juristische Begleitung oft sinnvoll ist.
WAS IST EINE ABMAHNUNG?
Eine Abmahnung ist eine formale Rüge für ein konkretes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers. Sie macht deutlich: Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel – beim nächsten Mal drohen Konsequenzen, im Ernstfall sogar die Kündigung.
Im Gegensatz zur Ermahnung hat die Abmahnung juristische Relevanz. Sie dokumentiert den Pflichtverstoß und kündigt Maßnahmen an, falls das Verhalten nicht geändert wird.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Abmahnung ist nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung und allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 314 BGB) sowie dem Kündigungsschutzgesetz.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangt vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel eine vorherige Abmahnung. Diese muss:
das Fehlverhalten konkret benennen,
auf die verletzte Pflicht hinweisen,
zur Verhaltensänderung auffordern,
und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung ankündigen.
Fachanwalt Demuth aus Potsdam betont: Pauschale Vorwürfe reichen nicht. Eine Abmahnung muss nachvollziehbar, konkret und belegbar sein.
WANN IST EINE ABMAHNUNG ERFORDERLICH?
Eine Abmahnung ist immer dann notwendig, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt – etwa durch:
unentschuldigtes Fehlen, Missachtung betrieblicher Anweisungen, oder Störung des Betriebsfriedens.
Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Chance geben, sein Verhalten zu korrigieren. Erst wenn trotz Warnung keine Änderung erfolgt, kommt eine Kündigung in Betracht.
In der Praxis – auch in Kanzleien wie der von Demuth in Potsdam – sind typische Abmahnungsgründe z. B. Verstöße gegen Gleitzeitregelungen, unerlaubte Internetnutzung oder wiederholtes Zuspätkommen.
SO SIEHT EINE RECHTSSICHERE ABMAHNUNG AUS
Eine wirksame Abmahnung muss vier Kernelemente enthalten:
KONKRETE BESCHREIBUNG DES FEHLVERHALTENS
Wer hat was, wann und wo getan?
HINWEIS AUF DIE VERLETZTE PFLICHT
Welche Vorschrift wurde genau verletzt?
AUFFORDERUNG ZUR UNTERLASSUNG
Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, das Verhalten künftig zu unterlassen.
ANDROHUNG ARBEITSRECHTLICHER KONSEQUENZEN
Bei Wiederholung kann eine Kündigung folgen.
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abmahnung unter Umständen unwirksam – mit Folgen im Kündigungsschutzprozess.
ABMAHNUNG RICHTIG ERSTELLEN: SCHRITT-FÜR-SCHRITT
Fachanwalt Demuth empfiehlt folgendes Vorgehen:
VORBEREITUNG
Dokumentation des Vorfalls, ggf. mit Zeugen.
FORMULIERUNG
Schriftliche Abmahnung mit allen Pflichtbestandteilen.
ZUSTELLUNG
Persönlich mit Empfangsbestätigung oder per Einwurfeinschreiben.
DOKUMENTATION
Die Abmahnung wird in der Personalakte abgelegt – unter Beachtung des Datenschutzes.
SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH?
Zwar ist auch eine mündliche Abmahnung möglich, rechtlich sicher ist jedoch nur die Schriftform. Sie lässt sich belegen, dokumentieren und im Streitfall vor Gericht vorlegen. In der Praxis – auch in Potsdam – ist die schriftliche Abmahnung daher Standard.
GIBT ES FRISTEN?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Trotzdem gilt: Je schneller die Abmahnung erfolgt, desto besser. Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer lässt sich der Zusammenhang zwischen Pflichtverstoß und Reaktion glaubhaft machen. Demuth rät, spätestens wenige Tage nach dem Vorfall tätig zu werden.
WIE VIELE ABMAHNUNGEN BIS ZUR KÜNDIGUNG?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei schweren Pflichtverstößen reicht oft eine einzige Abmahnung. Bei leichteren Verstößen können mehrere erforderlich sein.
Wichtig ist: Jede Abmahnung muss ein eigenes, konkretes Verhalten betreffen. Wiederholungen derselben Formulierung verlieren an Wirkung. Deshalb sollte jede Abmahnung – gerade in kritischen
Fällen – juristisch geprüft werden.
Die Abmahnung ist ein zentrales Mittel im Arbeitsrecht. Wer sie korrekt einsetzt, kann Konflikte im Unternehmen klären oder eine spätere Kündigung rechtlich absichern. Fehler bei der Formulierung oder Vorgehensweise hingegen können teuer werden.
Wenn Sie als Arbeitgeber unsicher sind oder bereits Konflikte im Team bestehen, empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Fachanwalt Demuth aus Potsdam unterstützt Sie dabei, rechtssicher und zielgerichtet zu handeln.