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GERICHTSSTAND FÜR GESCHÄFTSFÜHRER: ARBEITSGERICHT ODER ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT?
03. Februar 2025
Gerichtsstand für Geschäftsführer – Arbeitsgericht oder ordentliche Gerichtsbarkeit? Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, weshalb bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft die ordentliche Gerichtsbarkeit (meist Landgericht) zuständig ist. Das Arbeitsgericht entscheidet nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Geschäftsführer weisungsabhängig ist oder nach der Abberufung ins Arbeitsverhältnis zurückkehrt.
DEMUTH - RECHTSTHEMEN IM FEBRUAR
31. Januar 2025
Geschäftsführer aufgepasst! 🔹 Gerichtsstand: Arbeitsgericht oder ordentliche Gerichtsbarkeit? 🔹 Feststellungsklage vs. Urkundenprozess – was ist sinnvoll? 🔹 Geschäftsführerhaftung im Arbeitsrecht: Risiken & Absicherung! Jetzt informieren & rechtlich sicher handeln! ⚖️👇