Gerichtsstand für Geschäftsführer – Arbeitsgericht oder ordentliche Gerichtsbarkeit?
Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, weshalb bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft die ordentliche Gerichtsbarkeit (meist Landgericht) zuständig ist. Das Arbeitsgericht entscheidet nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Geschäftsführer weisungsabhängig ist oder nach der Abberufung ins Arbeitsverhältnis zurückkehrt.
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Die Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers sind vielfältig: Er hat Entscheidungsfreiheit im Tagesgeschäft und das Vertretungsrecht nach außen, trägt aber auch Verantwortung. Zu den wichtigsten Pflichten gehören die Sorgfaltspflicht und die persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen. Klare Verträge und regelmäßige Schulungen helfen, Risiken zu minimieren und den Handlungsspielraum sicher zu nutzen. #GmbH #Geschäftsführung #Rechtswissen