Arbeitsrechtlich ist das Homeoffice so etwas wie der heimliche Traum vieler, aber eben kein Anrecht, das einem wie ein goldenes Ticket in die Hand gedrückt wird. Fakt ist: Ohne klare Vereinbarung oder Regelung – sei es im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem dieser seltenen Gesetzeswunder – gibt’s eben kein Homeoffice auf Abruf.
Das bedeutet auch, dass Unternehmen wie SAP und die Deutsche Bank ihre Leute ganz entspannt wieder ins Büro zwingen dürfen, wenn sie das wollen. „Danke für die Pandemiejahre, aber jetzt kommen wir alle zurück auf Start.“ Dass es bei solchen Moves ordentlich knirscht, versteht sich von selbst, denn bei einer Sache sind sich die Leute sicher: Täglich im Büro sitzen, das war einmal.
Und dann haben wir noch den Betriebsrat, der bei allem, was nach „Wir ändern mal fix die Homeoffice-Regeln“ riecht, ein gehöriges Mitspracherecht hat. Kein Betriebsrat? Tja, Pech gehabt, dann bleibt’s beim Gusto der Chefetage.
Und wer glaubt, er könne einfach kündigen, weil der Chef das Homeoffice abschafft, der sollte sich das gut überlegen: Eine Kündigungsschutzklage ist nicht immer der goldene Ausweg, und auf einmal steht man da – ohne Job, aber mit Prinzipien. Übrigens, Kündigen kann auch der Arbeitgeber, wenn’s nicht läuft, wobei dann natürlich der Einzelfall zählt und sozial gerechtfertigt werden muss.
In der Summe also: Homeoffice ist ein kleines Stück Freiheit, das man festhalten kann, wenn man clever verhandelt und die Zeichen der Zeit erkennt. Denn ob mit oder ohne Homeoffice – die Zeiten, in denen Arbeitgeber die Zügel zu fest anziehen, könnten schneller vorbei sein, als denen lieb ist.