Verhaltensbedingte Kündigung: So handeln Arbeitgeber rechtssicher

Mitarbeiter im Kündigungsgespräch

Die verhaltensbedingte Kündigung ist ein scharfes Schwert im Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen klare Voraussetzungen erfüllen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Fehlerhafte Kündigungen können zu langwierigen Gerichtsverfahren führen.

 

In diesem Beitrag erfährst du, welche Pflichtverstöße eine Kündigung rechtfertigen, wie das Abmahnungsverfahren abzulaufen hat und welche juristischen Anforderungen Arbeitgeber beachten müssen.


1. Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig?

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt und dies schuldhaft geschieht. Die Kündigung ist nur möglich, wenn mildere Mittel, insbesondere eine Abmahnung, nicht ausreichen.

1.1 Typische Pflichtverstöße

  • Arbeitsverweigerung: Der Arbeitnehmer ignoriert Arbeitsanweisungen ohne legitimen Grund.

  • Unentschuldigtes Fehlen: Wiederholtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Genehmigung.

  • Beleidigungen und Mobbing: Herabwürdigende oder diskriminierende Aussagen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.

  • Diebstahl oder Betrug: Entwendung von Firmeneigentum oder Manipulation von Arbeitszeiten.

  • Arbeitszeitbetrug: Falschangaben zu geleisteten Stunden oder unerlaubte Pausen.

 

Nicht jeder Verstoß rechtfertigt sofort eine Kündigung. Die Schwere des Fehlverhaltens sowie vorherige Abmahnungen sind entscheidend.

2. Voraussetzungen für eine rechtssichere verhaltensbedingte Kündigung

Damit eine verhaltensbedingte Kündigung Bestand hat, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:

  1.  Pflichtverletzung
  2. Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nachweislich gegen arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verstoßen.
  3. Schuldhaftes Verhalten
  4. Ein Verstoß muss vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt sein. Bloße Irrtümer oder leichte Fahrlässigkeit reichen nicht aus.
  5. Abmahnung als Voraussetzung
  6. Grundsätzlich ist eine Abmahnung erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. Nur in extremen Fällen wie Diebstahl oder körperlicher Gewalt kann darauf verzichtet werden.
  7. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  8. Die Kündigung muss das letzte Mittel sein. Mögliche Alternativen wie Versetzung oder eine erneute Abmahnung sind zu prüfen.

 

3. Das Abmahnungsverfahren

Die Abmahnung dient als Warnsignal und muss formalen Anforderungen genügen. Eine wirksame Abmahnung enthält:

  • Konkrete Schilderung des Fehlverhaltens mit Datum, Uhrzeit und Umständen.

  • Hinweis auf die Vertragsverletzung und den Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten.

  • Aufforderung zur Verhaltensänderung, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

  • Androhung einer Kündigung, falls sich das Verhalten nicht bessert.

 

Eine Abmahnung hat nur dann Wirkung, wenn der Arbeitnehmer danach erneut gegen seine Pflichten verstößt.

4. Ablauf einer verhaltensbedingten Kündigung

Falls trotz Abmahnung keine Besserung eintritt, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Wichtige Punkte:

4.1 Kündigungsfrist beachten

Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei gravierenden Pflichtverletzungen möglich.

4.2 Schriftform und Unterschrift

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber unterschrieben sein, sonst ist sie unwirksam.

 

4.3 Anhörung des Betriebsrats

Falls ein Betriebsrat existiert, ist dessen Anhörung verpflichtend. Ohne dieses Verfahren ist die Kündigung unwirksam.

5. Rechtliche Absicherung für Arbeitgeber

Damit eine Kündigung nicht vor Gericht scheitert, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:

 

  • Dokumentation: Pflichtverstöße und Abmahnungen schriftlich festhalten.

  • Rechtsberatung: Bei Unsicherheiten einen Fachanwalt konsultieren.

  • Gesprächsführung: Klare Kommunikation mit dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Missverständnissen.

JOHANNES MARTIN DEMUTH RÄT:

Die verhaltensbedingte Kündigung ist ein heikles Thema, das rechtssicher vorbereitet sein muss. Eine saubere Dokumentation, eine ordnungsgemäße Abmahnung und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sind essenziell. Arbeitgeber, die unsicher sind, sollten eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um teure Fehler zu vermeiden.